Der Regen ist zu stark, sagt die Verwaltung - der Kanal ist zu klein, sagen die Bürger. Die Stadt soll für Schäden aufkommen.
Esch - Die Anwohner der Chorbusch- und Edmund-Richen-Straße sind Stammkunden bei der Feuerwehr: Zweimal im Jahr kann das Kanalsystem die Niederschlagsmengen nicht bewältigen, Regenwasser sprudelt aus den Kanaldeckeln und läuft in die Keller. 15 Betroffene haben sich nun an einen Anwalt gewandt, der prüfen soll, ob der Stadt Köln bei der Überflutung im Sommer ein Verschulden nachzuweisen ist. Dann nämlich müsste sie für die Kosten aufkommen.
„Die Klage ist bereits beim Landgericht eingegangen“, sagt der beauftragte Rechtsanwalt Frank Braun, die Forderungen belaufen sich auf rund 525 000 Mark. „Es gibt eine Reihe von Unzulänglichkeiten, die der Stadt anzulasten sind“, so Braun weiter. Das Kanalsystem von 1977 sei mittlerweile „deutlich unterdimensioniert“. Die geographische Tieflage der betroffenen Ortsteile sei bei der Neubebauung höher gelegener Bereiche nicht bedacht worden. Der Boden dort sei versiegelt, das Wasser könne nicht mehr versickern. „Bei Regen schießt es aus den Kanälen und läuft über die Straße in die Häuser“.
Auf Anfrage der CDU, welche Schritte die Stadt in dieser Sache zu tun gedenke, teilte die Verwaltung auf der Sitzung des Chorweiler Stadtteilparlaments mit, dass der Starkregen im vergangenen Sommer ein Fall von „höherer Gewalt“ sei - in diesem Fall müsste die Stadt nicht für den Schaden haften. Diese Ansicht teilt auch Henning Werker, Leiter der Abteilung Kanalnetze bei den Stadtentwässerungsbetrieben.„Die Kanäle sind für einen Starkregen ausgelegt, der statistisch alle fünf Jahre eintritt“, erklärte Werker, der Sommerregen habe jedoch die Intensität eines Berechnungsregens gehabt, der alle 30 Jahre vorkomme. Auch das durch Blitzschlag lahm gelegte Pumpensystem habe niemand vorhersehen können, abgesehen davon hätten selbst funktionierende Pumpen die Wassermassen nicht aufhalten können. Vor drei Jahren habe die Stadtentwässerung angefangen, das Kanalnetz des Kölner Nordwestens zu erfassen, um Schwachstellen auszumachen. Auch wenn noch nicht alle Daten ausgewertet wurden, könne man schon feststellen: „Esch ist zwar problematisch, die Kanäle jedoch ausreichend“, sagt Werker.
Argumente, die Anwalt Braun nicht gelten lässt: „Das Wasser tritt regelmäßig und vor allem oberirdisch in die Häuser ein. In diesem Fall kommt eine Haftung der Stadt in Betracht“. Lediglich bei unterirdischem Wassereinbruch müssen die Hausbesitzer selber zahlen. Und: „Es gibt genug Zeugen, die das Wasser aus den Kanaldeckeln haben sprudeln sehen“, sagt Braun.